Einsatzkräfte aus Versammlung heraus angegriffen
Nr. 0777
Aus einer Versammlung heraus griffen Versammlungsteilnehmende gestern Abend Einsatzkräfte in Mitte an. Im Rahmen einer angezeigten Dauerkundgebung mit dem Namen „Wir mahnen die Gerichtsverhandlung vor dem IGH gegen Deutschland, stehen ein für einen gerechten Frieden und fordern ein sofortiges Ende deutscher Waffenlieferungen nach Israel, wie von der UN gefordert.“, auf einer Grünfläche an der Heinrich-von-Gagern-Straße, erhöhte sich gegen 18 Uhr die Zahl der Teilnehmenden auf rund 200 Personen. Kurz vor 19 Uhr stellten die Polizistinnen und Polizisten einen 29-jährigen Mann fest, der im Rahmen einer Rede wiederholt eine verbotene Parole rief und nahmen ihn fest. Daraufhin solidarisierte sich eine unüberschaubare Menge der Versammlungsteilnehmenden mit ihm und begann die Einsatzkräfte zu bedrängen, griff die eingesetzten Beamtinnen und Beamten an und bespuckte diese auch. Schließlich bildete die Menge eine Menschenkette und drückte gegen die Einsatzkräfte, um den
29-Jährigen zu befreien. Dabei isolierte sie einzelne Polizeibeamte, die angegriffen wurden. Nur durch den Einsatz unmittelbaren Zwangs und von Reizstoffmitteln konnten weitere Angriffe und eine Gefangenenbefreiung verhindert werden. Durch den Reizstoffeinsatz erlitten dreizehn Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie vier Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Atemwegs- und Augenreizungen. Alarmierte Rettungskräfte mussten diese unter Polizeischutz versorgen. Bei der medizinischen Behandlung eines verletzten Versammlungsteilnehmers wurde ein Rettungssanitäter der Berliner Feuerwehr mit einem Fußtritt angegriffen und verletzt. Der Tatverdächtige flüchtete unerkannt. Zwei der verletzten Versammlungsteilnehmenden brachten die Rettungskräfte zur weiteren Behandlung in Krankenhäuser, alle übrigen wurden am Ort behandelt. Die verletzten Polizistinnen und Polizisten konnten ihren Dienst fortsetzen. Die Einsatzkräfte nahmen insgesamt acht Personen, darunter
eine Frau und sieben Männer, fest, wovon zwei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen in einen Polizeigewahrsam gebracht wurden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die Personen später wieder entlassen. Die Beamtinnen und Beamten leiteten Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der versuchten Gefangenenbefreiung, des Widerstandes gegen und des tätlichen Angriffes auf Vollzugsbeamte sowie wegen Beleidigung ein.
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