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Ermittlungsverfahren wegen des Nichttragens von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Kundgebung

Nr. 0751
Bei einer Kundgebung gestern Nachmittag in Mitte haben Einsatzkräfte der Polizei Berlin insgesamt 41 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Nichttragens von Mund-Nasen-Bedeckungen eingeleitet.
Unter dem Motto „Schutz unserer Grundrechte! Für Volksentscheide, damit das Volk entscheidet“ versammelten sich in der Zeit von 14.30 bis 18.15 Uhr bis zu 350 Teilnehmende auf dem Platz des 18. März. Im Verlauf der Versammlung mussten Einsatzkräfte immer wieder Männer und Frauen überprüfen, da von ihnen keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen wurden. Gegen 15.45 Uhr soll der Versammlungsleiter den rechten Arm zum sogenannten „Hitlergruß“ gehoben haben, woraufhin ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingeleitet wurde. Eine Versammlungsteilnehmerin, die eine Einsatzkraft mit einem Regenschirm attackiert haben soll, wurde festgenommen. Sie muss sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Insgesamt 48 Versammlungsteilnehmende wurden von den Einsatzkräften überprüft und neben den 41 Ordnungswidrigkeitenverfahren insgesamt neun Strafermittlungsverfahren, unter anderem wegen versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse eingeleitet. Zwei Tatverdächtige wurden im Verlauf der Versammlung wiedererkannt, die am 29. August 2020 eine Polizeiabsperrung überwunden und auf die Treppen vor dem Reichstag gelaufen sein sollen. Nach einer Personalienfeststellung wurden sie wieder entlassen. Gegen 18.15 Uhr beendete der Versammlungsleiter die Kundgebung. An dem Einsatz waren rund 190 Polizistinnen und Polizisten beteiligt.

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