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Neueste Nachrichten und Kriminalberichte der Berliner Polizei.

Bilanz zu den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt

Mitte/Neukölln
Nr. 0327
Gestern in den späten Nachmittagsstunden und am Abend waren rund 140 Polizeikräfte bei zwei Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt eingesetzt.

Eine angezeigte Versammlung fand gestern in Mitte unter dem Titel „Stoppt die Aggression in Rafah“ statt. Gegen 17.45 Uhr befanden sich circa 320 Personen an der Straße Unter den Linden Ecke Schadowstraße. Während der Versammlung soll es zu einer verbalen und versuchten körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, an der auch Pressevertretende beteiligt gewesen sein sollen. Polizeikräfte leiteten daraufhin ein Strafermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ein. Die Kundgebung wurde kurz vor 20 Uhr beendet.

Gegen 19 Uhr kam es zu einer nicht angemeldeten Versammlung auf dem Hermannplatz. Hier versammelten sich zunächst etwa 30 Personen, die Palästinafahnen mit sich führten. Als sie in Richtung Sonnenallee liefen, stieg die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf etwa 250 Personen an. In der Sonnenallee skandierten mehrere Teilnehmende wiederholt propagandistische Parolen mit strafbarem Inhalt und bewarfen Einsatzkräfte mit pyrotechnischen Gegenständen, wobei jedoch niemand verletzt wurde. Nachdem die verlesenen Beschränkungen und die Aufforderungen zum Unterlassen von Straftaten von den Versammlungsteilnehmenden ignoriert worden waren, erklärte die Polizei die Versammlung gegen 21.25 Uhr für beendet. Daraufhin folgten im Nachgang Steinwürfe, Rufe gegen die Polizei und ein Wurf einer gefüllten Kunststoffflasche auf Einsatzkräfte, wobei eine Polizeikraft von der Flasche getroffen wurde. Die Einsatzkraft blieb unverletzt.

Im Zusammenhang mit der Versammlung am Hermannplatz wurden mit heutigem Stand 14 Strafermittlungsverfahren wegen Volksverhetzungen, Verstößen gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz, versuchten Gefangenenbefreiungen, Beleidigungen, einer gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, des schweren Landfriedensbruchs und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Es wurden elf Freiheitsbeschränkungen durchgeführt.

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