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Polizei Berlin schützt Versammlungen und Veranstaltungen am 8. und 9. Mai

Nr. 0914
Am 8. und 9. Mai jährt sich der Tag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus sowie das Ende des zweiten Weltkrieges zum 79. Mal. Anlässlich des Gedenkens an dieses historische Ereignis werden traditionell zahlreiche Menschen entsprechende Mahnmale und Gedenkstätten in Berlin besuchen.

Gemäß des deutsch-russischen Gesetzes über die Kriegsgräberfürsorge vom 16. Dezember 1992 steht die Polizei Berlin in der Verpflichtung, sowjetische Ehrenmale und Kriegsgräber vor dem Hintergrund der geschichtlichen Verantwortung Deutschlands zu schützen. Das würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee, die gemeinsam mit anderen Streitkräften dazu beigetragen haben, Deutschland und die Welt von der Nazidiktatur zu befreien, steht an diesen Tagen im Vordergrund. Der Akt des Erinnerns sowie die Achtung dieser Gedenkstätten und Mahnmale ist auch vor dem Hintergrund des unverändert andauernden Russland-Ukraine-Krieges zu wahren.

Um dies zu gewährleisten, wurden für die Sowjetische Ehrenmale Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide sowie das jeweilige unmittelbare Umfeld Regelungen erlassen. Nach diesen ist es untersagt, auf den Geländen und im unmittelbaren Nahbereich Symboliken wie z. B.

  • Fahnen mit russischem Bezug
  • Georgsbänder
  • Uniformen oder Uniformteile, auch in abgewandelten Formen zu zeigen.
Verboten ist auch
  • Marsch- bzw. Militärlieder abzuspielen und
  • Symbolik und Kennzeichen zu zeigen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen.

Von jenen Regelungen ausgenommen sind Veteraninnen und Veteranen des 2. Weltkrieges, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Vertretende und Delegationen von Staaten, die stellvertretend für die unmittelbar an der Befreiung Deutschlands beteiligten Staaten an den Gedenkveranstaltungen teilnehmen werden.
Versammlungen außerhalb der genannten Geltungsbereiche der Allgemeinverfügung unterliegen keiner Beschränkung. Hier gelten die Vorgaben des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin.

Die Allgemeinverfügung, deren Begründung und die Lagepläne können bei den Polizeiabschnitten 13 (Hadlichstraße 37, 13187 Berlin), 28 (Alt-Moabit 145, 10557 Berlin) sowie 35 (Segelfliegerdamm 42, 12487 Berlin) oder hier eingesehen werden.

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