Bevorstehender Jahreswechsel 2023/2024 - vier Bereiche, in denen Pyrotechnik nicht zulässig ist
Mitte/Tempelhof-Schöneberg/Neukölln
Nr. 2384
Die Polizei Berlin wird auch in der diesjährigen Silvesternacht, wie an jedem Tag, für die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner sowie aller Berlinbesuchenden im Einsatz sein. Dabei wird es auch zu diesem Jahreswechsel Bereiche in Berlin geben, in denen das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik verboten beziehungsweise untersagt sein wird.
Die Verbotsbereiche befinden sich am Alexanderplatz, im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg und auf einem Teil der Sonnenallee sowie angrenzender Nebenstraßen. Darüber hinaus ist die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb des Veranstaltungsbereiches der Silvesterfeier am Brandenburger Tor seitens der Veranstalter untersagt.
Das Verbot gilt von Sonntag, 31. Dezember 2023, 18 Uhr bis Montag, 1. Januar 2024, 6 Uhr und betrifft pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 sowie selbstverständlich jegliche Pyrotechnik ohne erforderliche Zulassung und Kennzeichnung (illegale Pyrotechnik). Erlaubt ist lediglich das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1. Dazu zählen beispielsweise ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.
Die Polizei Berlin wird während des genannten Zeitraumes mit Einsatzkräften in den Verbotsbereichen anwesend sein und das Mitführverbot überwachen und durchsetzen. Im Veranstaltungsbereich am Brandenburger Tor wird dies von Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeitern des Veranstalters im Rahmen des Hausrechtes durchgeführt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Berlin unter diesem Link.
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