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Er konnte es nicht lassen

Nr. 0144
Gleich zweimal löste ein 26-Jähriger gestern einen Polizeieinsatz in Dahlem aus. Zunächst erschien der Mann gegen 15 Uhr am Konsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in der Clayallee und schrie laute Parolen mit Bezug zum scheidenden US-Präsidenten. Zudem warf er Schneebälle gegen die Fassade. Als ihn die Mitarbeitenden des Zentralen Objektschutzes aufforderten, seinen Weg fortzusetzen, bepöbelte der Mann die Angestellten und bewarf nun auch diese mit Schneebällen. Daraufhin hielten die Bediensteten ihn fest, forderten Unterstützung an und legten ihm Handfesseln an, da er sie schubste. Dabei leistete er Widerstand, konnte aber mit der eingetroffenen Verstärkung überwältigt und zum Einsatzfahrzeug gebracht werden. Er war weiter sehr aggressiv und schlug dann unvermittelt seinen Kopf gegen die Karosserie, wobei er sich eine Platzwunde zuzog und kurz darauf plötzlich das Bewusstsein verlor. Die Einsatzkräfte kümmerten sich um den Verletzten, versorgten die Wunde und alarmierten den Rettungsdienst. Noch vor dem Eintreffen der Sanitäter kam der Mann wieder zu sich. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von über ein Promille. Anschließend kam er in ein Krankenhaus.
Gegen 22.30 Uhr erschien der 26-Jährige erneut vor dem Objekt, schrie abermals lautstark und warf zwei gefüllte Halbliterdosen auf die Polizeiangestellten. Diese konnten ausweichen, wurden nicht getroffen und blieben unverletzt. Wieder kamen Unterstützungskräfte hinzu, die den sehr aggressiven Mann überwältigten und festnahmen. Auch nun schlug der Festgenommene mit seinem Kopf gegen den Einsatzwagen. Diesmal blieb er jedoch unverletzt, allerdings wurde das Fahrzeug leicht beschädigt. Bei einer Atemalkoholmessung wurde diesmal ein Wert von fast zwei Promille festgestellt. Der 26-Jährige kam nun zu einer Polizeidienststelle. Hier musste er sich einer Blutentnahme sowie einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Anschließend wurde er aus dem Gewahrsam entlassen. Ihn erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und mehreren Körperverletzungsdelikten.

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