Bilanz zu Verkehrssicherheitsaktionen im Juni 2021
Nr. 1475
Im Jahr 2020 ereigneten sich 1.169 Verkehrsunfälle bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter alkoholisiert war. Bei diesen Unfällen wurden 402 Verkehrsteilnehmende leicht-, 129 schwerverletzt und eine Person getötet. 312 Verkehrsunfälle ereigneten sich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und bei 108 Unfällen waren der Konsum von Alkohol zusammen mit Drogen ursächlich.
Zudem wurden in 2020 2.289 Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss eingeleitet. 740 Kraftfahrzeugführende sahen einem Ordnungswidrigkeitenverfahren entgegen, weil sie mit einem Promillewert von 0,5 bis 1,09 im Stadtgebiet unterwegs waren. Über dies hinaus wurden 1.525 Kraftfahrzeugführende unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln am Steuer angetroffen.
Vor diesem Hintergrund setzte die Polizei Berlin im Juni ihren Fokus in der Verkehrssicherheitsarbeit auf die Thematik Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
An 139 stationären Kontrollstellen und bei 80 mobilen Kontrollstreifen wurden insgesamt 3.812 Fahrzeugführende kontrolliert und verwarnt. 31 Strafverfahren wurden wegen des Führens eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol und/oder berauschender Mittel eingeleitet. Bei 45 Kraftfahrzeugführenden wurde eine Drogenbeeinflussung erkannt und eine Blutentnahme zur beweissicheren Feststellung der Beeinflussung angeordnet – die jeweils Betroffenen müssen mit der Abgabe ihres Führerscheines für einen Monat rechnen. Sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, da die Kraftfahrzeugführenden mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 unterwegs waren.
Bei einer Kontrolle im Bereich der Polizeidirektion 3 ergab ein Atemalkoholtest bei einem Kraftfahrzeugführendem einen Wert von 2,25 Promille. Ein Richter oder eine Richterin muss nun darüber entscheiden, ob er mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt wird.
Gegen E-Scooter-Fahrende wurden drei Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Trunkenheit am Steuer eingeleitet. Jedem Nutzenden von E-Scootern sollte bewusst sein, dass diese Fahrzeuge, obwohl sie führerscheinfrei sind und ab 14 Jahren genutzt werden können, als Kraftfahrzeuge und mithin auch die gesetzlichen Promillegrenzen gelten.
Eine der größeren Verkehrskontrollen führte die Direktion 3 (Ost) am 21. Juni von 9 bis 12 Uhr auf der Landsberger Allee in Höhe der Rhinstraße durch. An diesem Einsatz waren insgesamt 110 Dienstkräfte beteiligt. Es wurden 480 Fahrzeuge (345 Pkw, 51 Lkw, 22 Motorräder, 54 Fahrräder und acht E-Scooter) kontrolliert und Verstöße zu nahezu allen Themen der Verkehrssicherheit erkannt und zur Ahndung gebracht: Zum Beispiel waren 73 Fahrzeugführende zu schnell unterwegs, drei konnten keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und ein Fahrzeug war nicht versichert.
Im Ergebnis der gesamten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wurden 2.672 Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden und 2.742 im ruhenden Verkehr festgestellt. 116 Strafverfahren verkehrsrechtlicher Art wurden eingeleitet. Darunter 51 Verfahren aufgrund des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Ebenso wurden vier verbotene Kraftfahrzeugrennen zur Anzeige gebracht – in diesem Zusammenhang wurden fünf Führerscheine und sieben Fahrzeuge beschlagnahmt.
Im fließenden Verkehr missachteten 113 Kraftfahrzeugführende und 99 Radfahrende das Rotlicht an der Ampel. 489 Kraftfahrzeugführende bogen regelwidrig ab und 217 Kraftfahrzeugführende und 28 Radfahrende nutzten verbotswidrig das Handy. Zudem wurden 120 Falschparkende auf Radverkehrsanlagen und 146 Falschparkende im 5m-Bereich an Kreuzungen und Einmündungen sanktioniert.
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