Auseinandersetzung über einen nichtangeleinten Hund
Nr. 0894
Mitarbeiter des Ordnungsamtes alarmierten gestern Abend in Kreuzberg Einsatzkräfte der Brennpunkt- und Präsenzeinheit. Gegen 19.30 Uhr bemerkten zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg im Görlitzer Park einen Mann, der seinen Hund nicht an der Leine führte, obgleich dies dort vorgeschrieben ist, sprachen diesen an und forderten ihn auf, den Hund anzuleinen. Gleichsam forderten sie den Mann auf, seine Personalien zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit bekannt zu geben. Der Hundehalter versuchte noch vor der Überprüfung zu flüchten, doch stellte sich ihm einer der Mitarbeiter in den Weg, ergriff diesen an einem seiner Arme und setzte ihn auf eine nahe stehende Parkbank. Dort unternahm der Mann einen weiteren Fluchtversuch. Auch diesmal ergriff ihn derselbe Ordnungshüter an einem Arm, worauf der Tatverdächtige mit einer Flasche nach dem Mitarbeiter geworfen und diesen am Bauch getroffen haben soll. Der Ordnungsamtsmitarbeiter brachte den Widerspenstigen nun
zu Boden und fixierte ihn dort, bis die Polizeieinsatzkräfte diesen übernahmen. Ihn begleitend brachten diese den Mann zu einer zwischenzeitlich von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes alarmierten Besatzung eines Rettungswagens. Diese brachten den Tatverdächtigen in ein Krankenhaus, aus dem er auf eigenen Wunsch wieder entlassen wurde. Der mit der Flasche beworfene Ordnungshüter klagte über Schmerzen im Bauchbereich, verzichtete jedoch auf eine ärztliche Behandlung am Ort. Während der Feststellung seiner Identität erstattete der 34-jährige Tatverdächtige bei den Polizeieinsatzkräften eine Strafanzeige gegen die beiden Mitarbeiter des Ordnungsamtes, da sie ihn getreten haben sollen, während er auf dem Boden lag. Anschließend entließen ihn die Einsatzkräfte wieder aus dem Gewahrsam. Er muss sich nun wegen des Verdachts des tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen verantworten. Die beiden Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden wegen des
Verdachts der Körperverletzung im Amt rechtlich belehrt und ein Strafermittlungsverfahren dazu eingeleitet.
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